Belegerteilungspflicht ab 1.1.2016 – für wen gilt sie?
Die Belegerteilungsverpflichtung gilt ab dem ersten Barumsatz (egal ob Kassenpflicht besteht oder nicht) für jeden Unternehmer ab 1.1.2016.
Ausnahmen gibt es nur für die
Kalte-Händeregelung, Feuerwehrfeste und dergleichen.